Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CRM Connect Software UG (haftungsbeschränkt) („CRM Connect“) und ihren Kunden über die Bereitstellung von Software zum Monatstarif, Softwareentwicklung, Hosting, Wartung, Beratung, White-Label-Infrastruktur und verwandte Leistungen.
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.
2. Leistungsarten
Fertige Software (Tarife Solo, Team, Plus): Bereitstellung einer standardisierten Softwareanwendung zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) im jeweils beschriebenen Funktionsumfang, ohne individuelle Anpassungen.
Eigene Software (Tarife Start, Professional, Business, Enterprise): Zusammenstellung, Anpassung und Bereitstellung einer kundenspezifischen Softwareanwendung aus dem Modulbaukasten von CRM Connect sowie deren laufender Betrieb, Hosting, Wartung und Weiterentwicklung im Umfang des gewählten Tarifs.
Projektleistungen: individuell vereinbarte Leistungen wie Konzeption, Entwicklung, Integration oder die Übernahme und Fertigstellung bestehender Software. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Vertrag.
3. Vertragsschluss und Testphase
Die Darstellung der Tarife auf der Website ist kein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch Freischaltung des Zugangs oder durch Unterzeichnung eines individuellen Vertrags zustande.
Für fertige Software kann eine kostenlose Testphase von 14 Tagen angeboten werden. Die Testphase endet automatisch und geht nur dann in einen kostenpflichtigen Tarif über, wenn der Kunde diesen ausdrücklich bucht.
4. Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Die Software einschließlich der Module des Baukastens und des Quellcodes verbleibt im Eigentum von CRM Connect, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Bei eigener Software kann im Vertrag eine Option zum Herauskauf vereinbart werden. Der Herauskaufpreis und der Umfang der übertragenen Rechte werden vor Vertragsschluss schriftlich festgelegt.
5. Vergütung, Bereitstellungsgebühr und Preisgarantie
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Entgelte sind monatlich im Voraus fällig.
Bei eigener Software fällt einmalig eine Bereitstellungsgebühr an. Die Entwicklung der vereinbarten Software aus dem Modulbaukasten ist mit dem Monatsentgelt abgegolten. Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs und des im Tarif enthaltenen Entwicklungskontingents werden nach vorheriger Vereinbarung gesondert berechnet.
Das vereinbarte Monatsentgelt ist für die Dauer der Mindestlaufzeit fest. Preisänderungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen wir mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform an.
Kunden des Gründungskunden-Programms erhalten die dort genannten Konditionen. Im Gegenzug darf CRM Connect den Kunden mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Laufzeit und Kündigung
Fertige Software: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Eigene Software: Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate ab Bereitstellung, sofern nichts anderes vereinbart ist. Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
7. Betrieb, Verfügbarkeit und Support
CRM Connect betreibt die Software auf Servern in Deutschland, führt regelmäßige Datensicherungen durch und spielt Updates und Sicherheitspatches ein. Zugesicherte Verfügbarkeiten und Reaktionszeiten gelten nur, wenn sie in einem Service Level Agreement ausdrücklich vereinbart sind.
Geplante Wartungsarbeiten führen wir möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigen sie nach Möglichkeit vorher an.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt benötigte Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und hält seine Zugangsdaten geheim. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können vereinbarte Termine verschieben.
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten verantwortlich.
9. Daten und Vertragsende
Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben Eigentum des Kunden. Auf Wunsch stellt CRM Connect dem Kunden bei Vertragsende seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung.
Nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Frist zur Datenübernahme werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Soweit CRM Connect im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
11. Gewährleistung und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. CRM Connect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet CRM Connect nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
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